Hundewesen
Unsere Jagdhunde sind weit mehr als nur Begleiter – sie sind unverzichtbare Partner bei der Jagd, bei der sie wichtige Aufgaben wie das Aufspüren, Nachstellen und Apportieren von Wild übernehmen. Daher legen wir großen Wert auf eine sorgfältige Auswahl und Ausbildung unserer Hunde und Hundeführer.

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„Zur Jagd den brauchbaren Hund“
Die in Deutschland seit über 100 Jahren erfolgreich betriebene und ebenso lang im Deutschen Gebrauchshund- Stammbuch dokumentierte Leistungszucht auf Basis geprüfter Nachkommenschaft ist weltweit einmalig.
Nur mit verantwortungsvoll gezüchteten, sorgfältig ausgebildeten und geprüften Jagdhunden kann die Jagd waidgerecht und tierschutzgerecht ausgeübt werden! Dazu gehört auch die Ausbildung und Prüfung am lebenden Wild (Müller-Ente, Schwarzwildgatter und Schliefenanlage).
Wozu brauchbare Jagdhunde?
Jagdgebrauchshunde haben zunächst die Aufgabe Wild zu suchen, zu finden sowie eine Begegnung zwischen Wild und Jäger herbeizuführen.
Nach der Schussabgabe suchen sie das beschossene Wild, tragen es dem Jäger zu oder führen den Jäger zum erlegten Wild.
Für die Nachsuche von verletzten Wildtieren wird zwingend der geprüfte brauchbare Jagdhund benötigt, um mögliches Leiden zu verkürzen.
Warum eine Prüfung für Jagdhunde?
Um sicher zu stellen, dass nur geeignete Jagdhunde für die jeweiligen Aufgaben eingesetzt werden, müssen diese durch eine praxisnahe Prüfung ihre Eignung nachweisen. Dabei werden ungeeignete Hunde schon im Vorfeld der Jagd erkannt. An krankem Wild ist der beste Hund gerade gut genug!
Ausbildung und Einarbeitung sind wichtig!
Auch hervorragend veranlagte Jagdgebrauchshunde aus Leistungszucht wachsen nicht automatisch zu brauchbaren Jagdhunden heran. Erst durch Ausbildung und Einarbeitung werden aus gut veranlagten Hunden Jagdhunde, die tatsächlich im praktischen Jagdbetrieb brauchbar sind. Hierbei kann man sich von den Hundeobleuten der Jägerschaft mit bewährten tierschutzgerechten Methoden helfen lassen.
Wozu werden Jagdhunde eingesetzt?
- Nachsuchen auf Wild
- Bringen von erlegten Enten bei der Wasserarbeit
- Bringen von erlegten Wild bei der Feld- und Waldarbeit
- Unterstützung des Jägers bei der Fuchsbejagung (Teckel, Terrier) durch Einschliefen in den Fuchsbau
- Unterstützung des Jägers bei der Schwarzwildbejagung durch Auffinden und in Bewegung bringen der Rotten (Stöbern)
- Durch Vorstehen, das Anzeigen von Wild
Wozu werden Jagdhunde eingesetzt?
- Nachsuchen auf Wild
- Bringen von erlegten Enten bei der Wasserarbeit
- Bringen von erlegtem Wild bei der Feld- und Waldarbeit
- Unterstützung des Jägers bei der Fuchsbejagung (Teckel, Terrier) durch Einschleifen in den Fuchsbau
- Unterstützung des Jägers bei der Schwarzwildbejagung durch Auffinden und in Bewegung bringen der Rotten (Stöbern)
- Durch Vorstehen das Anzeigen von Wild
Gesetzesgrundlagen
Bundesjagdgesetz – §22
„um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen……..“
Tierschutzgesetz – §4
„Ein Wirbeltier darf…. Nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“
Thüringer Jagdgesetz – §39
„Bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserild und bei Nachsuchen sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden.“
„Die unter Jagdbehörde kann dem Jagdausübungsberechtigten die Verpflichtung zur Haltung eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes auferlegen…..“
„Die Brauchbarkeit stellt die untere Jagdbehörde fest.“
Termine der Sektion
Für unsere Sektion sind folgende Termine ausgeschrieben:
- 18:00 Uhr
- Jagdhütte Burkersdorf
- Hundewesen
- 09:00 Uhr
- Jagdhütte Burkersdorf
- Hundewesen
- Hohe Reuth
- Hundewesen
- 15:00 Uhr
- Schwarzwildgatter Stadtroda
- Hundewesen
- 15:00 Uhr
- Schwarzwildgatter Stadtroda
- Hundewesen
- 18:00 Uhr
- Jagdhütte Burkersdorf
- Hundewesen
- 09:00 Uhr
- Schwarzwildgatter Stadtroda
- Hundewesen
- 09:00 Uhr
- Schwarzwildgatter Stadtroda
- Hundewesen
- Hundewesen
- 09:00 Uhr
- Forstamt Jena-Holzland
- Hundewesen
- Hundewesen
- Jagdhütte Burkersdorf
- Hundewesen
- 09:00 Uhr
- Schwarzwildgatter Stadtroda
- Hundewesen
- 15:00 Uhr
- Schwarzwildgatter Stadtroda
- Hundewesen
- Hundewesen
- Hundewesen
- Alle Vereinsmitglieder, Hundewesen
- Hundewesen
- 09:00 Uhr
- Schwarzwildgatter Stadtroda
- Hundewesen
- 09:00 Uhr
- Schwarzwildgatter Stadtroda
- Hundewesen
- Hundewesen
- Hundewesen
Vereinsnachrichten der Sektion
Es sind noch keine Vereinsnachrichten der Sektion verfügbar.
Sektion Hundewesen
-
Hundeobmann- / frau:
Sabine Schleicher
Andreas Rohde -
Kontakt:
sabine.schleicher@
forst.thueringen.de
+49 (0) 172 348 040 8 -
Übungstage:
Siehe Terminliste